Biberschlegel
Im Jahr 1822 kann man im k. k. privilegierten Bothen von und für Tirol und Vorarlberg nachlesen, wie mächtig die Kirche einst war, wenn es beispielsweise um das Hinüberretten der Fleischeslust in die strenge Fastenzeit ging. In dem im Bothen vom 5. September veröffentlichten »Verzeichnis der Artikel mit ihren Verzollungsklassen« findet sich in der Tabelle unter Nr. 56 der Eintrag zu den »Fischen aller Art« – dazu zählten in Tirol 1822 Austern, Meermuscheln, Meerspinnen, Krebse, Frösche, Schildkröten, Schnecken und Biber.
Und das ging so: In der Fastenzeit war Fisch als »Fleischersatz« erlaubt. Viele Klöster legten sich daher Fischteiche an, aber auch ganz »neue« Fischarten landete in den Klosterküchen: Biber. Mönche erklärten ihn zu einem fischähnlichen Wassertier, und schon war er ein »erlaubter Leckerbissen«, den wir ab dem 11. Jahrhundert oft auf den klösterlichen vorösterlichen Speisezetteln finden (»Biberschlegel mit Zitronenschale, Essig und Kapern gewürzt oder mit Brotsauce angerichtet«).
Ausrottung
Aber auch die mit höchsten Weihen versehene Transformation zum Fisch bewahrte den Biber nicht vor dem Naturordnungswahn der Moderne. 1934 drückten es die Innsbrucker Nachrichten so aus: Im Gegensatz zu den Tiroler Luchsen, Bären und Wölfen rottete man den Biber »als einziges von den Nichtraubtieren … während des 19. Jahrhunderts aus. Der Biber ist als Wasserbewohner und reiner Pflanzenfresser von einer im Verhältnis so geringen Schädlichkeit, daß es keinerlei Entschuldigung für das unrühmliche Verhalten des homo sapiens gibt.«
( 24. 3. 1934 )
comeback
Heute ist der Biber zurück – am Inn zwischen Hall und Mils herrscht er in vier Biberburgen stolz und unübersehbar am schmalen Flussrand. Mehr über ihn, seine Zähne, seine wichtigen ökologischen Aufgaben, seine Burgen und Dämme erfahren Sie am Samstag, 15. Jänner um 15 Uhr.